Bundesrat gibt grünes Licht für Brexit-Steuerbegleitgesetz
Nachdem der Bundestag am 21. Februar 2019 den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht und für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt hat, zog nunmehr auch der Bundesrat nach und hat in seiner Sitzung vom 15. März 2019 grünes Licht für das Gesetz gegeben. Trotz allem: Der Brexit ist und bleibt eine unendliche Geschichte, wie die Abstimmungen im britischen Parlament zeigen. Eine beständige Komponente hingegen ist die PwC Brexit App!
Update 11. April 2019: Zweite Fristverlängerung! EU und Großbritannien haben sich am 10. April 2019 auf neue Austrittsfrist zum 31. Oktober 2019 geeinigt. Ein harter Brexit konnte damit vorerst abgewendet werden. Sollte das britische Parlament jedoch dem bereits ausgehandelten Austrittsabkommen zustimmen, könnte das Vereinigte Königreich die EU auch schon früher verlassen. Der Aufschub ist an die Bedingung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich im Mai an der Europawahl teilnimmt, sofern nicht bis dahin der EU-Austritt vollzogen wurde. Zudem verpflichtet sich die britische Regierung dazu, nicht mehr in Entscheidungen der EU einzugreifen oder diese zu blockieren. Im Juni ist ein weiteres Treffen der Staats- und Regierungschefs geplant.
Update vom 2. April 2019: Nach Meldungen in der Presse wurde das Austrittsabkommen in einer Abstimmung am vergangenen Freitag (29.3.2019) zum dritten Mal abgelehnt, sodass die Frist für den EU-Austritt bis zum 12.4.2019 verlängert wurde. Am Montag (1.4.2019) standen in einer Abstimmung im britischen Unterhaus vier Alternativen zur Disposition: Eine Zollunion mit der EU, das sog. "Norwegen plus"-Modell, ein Referendum über ein Austrittsabkommen, ein Stopp des Brexit-Verfahrens. Das britische Unterhaus konnte sich jedoch nicht auf eine der Alternativen einigen.
Update vom 22. März 2019: Die EU will Großbritannien einen befristeten Aufschub gewährt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2019 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Das Brexit-Steuerbegleitgesetz zielt in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Brexit – eine „unendliche Geschichte“ -- mit ungewissem Ausgang
Das Austrittsabkommen wurde in einer Abstimmung am 12. März 2019 erneut vom britischen Parlament abgelehnt. Erwartungsgemäß hat sich das britische Parlament am 13. März 2019 auch gegen einen EU-Austritt ohne Vertrag (No-Deal-Brexit) ausgesprochen. Die Abgeordneten hatten sich am Donnerstag, dem 14. März 2019 zu einer Verschiebung des Austritts durchgerungen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Frist ist allerdings, dass alle 27 übrigen Mitgliedsstaaten einer solchen Verlängerung zustimmen. Voraussichtlich am 21. März kommen die Staats- und Regierungschefs der EU zusammen, um über die Gewährung des Aufschubs zu entscheiden. Ob es tatsächlich zu einer geplanten dritten Abstimmung über das von Theresa May mit Brüssel ausgehandelte Brexit-Abkommen kommen wird ist - wie schon vieles vorher - mit einem erheblichen Quantum an Unsicherheit belastet.
UPDATE (22. März 2019): Die EU wird einen Brexit-Aufschub bis zum 22. Mai gewähren. Die daran geknüpfte Bedingung: Das britische Unterhaus gibt kommende Woche doch noch grünes Licht für den EU-Ausstiegsvertrag mit Brüssel: Am 25. März findet die Brexit-Debatte im britischen Unterhaus statt. Über weitere mögliche Optionen im Falle des erneuten Scheiterns soll an dieser Stelle (berechtigterweise) nicht spekuliert werden. Erstens kommt es (bisher immer) anders...und zweitens als man denkt.
Sind wenigstens Sie vorbereitet? - Die PwC-Brexit Readiness Assessment Application hilft
Wie beschrieben, ist es derzeit unklar, wohin das Parlament um Premierministerin Theresa May steuert. Denkbar sind verschiedene Szenarien, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Klar ist jedoch, dass Unternehmen in Deutschland sich auf Veränderungen im Austausch von Waren und Dienstleistungen mit Großbritannien einstellen müssen. Unser kostenloser Check hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer "Brexit-Readiness".