BMF: Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 03. Februar 2021 sind weitere Corona-Hilfen für Unternehmen vorgesehen.
Dabei ist laut Meldung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) geplant, den geltenden steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes war der steuerliche Verlustrücktrag für Verluste der Jahre 2020 und 2021 bereits erweitert worden, siehe unseren Blogbeitrag.
Dies soll laut BMF in der Krise die notwendige Liquidität schaffen, insbesondere für den Mittelstand.
Fundstelle
Homepage des BMF, Meldung zur Überbrückungshilfe vom 04. Februar 2021.
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