Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. April 2022 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes (EnergieStSenkungG) veröffentlicht.

Mit der vorliegenden Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf soll die mit dem "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" angekündigte temporäre Absenkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe umgesetzt werden.

Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft (insb. im Handwerk und in der Logistikbranche) durch die gestiegenen Kraftstoffpreise sollen die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert werden.

Das Gesetz soll grundsätzlich am 01. Juni 2022 in Kraft treten.

Fundstelle

RefE vom 06. April 2022.

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