Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Das Bundesministerium der Justiz hat am 30. September 2022 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.

Die betreffende Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen hat aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, zu erfolgen.

Dadurch soll eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind. Die Richtlinie (EU) 2021/2101 ergänzt insoweit die u. a. für bestimmte Kreditinstitute im europäischen Aufsichtsrecht bereits verankerte Pflicht zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen. Die nun beabsichtigte Umsetzung der Richtlinie soll auch zum Anlass genommen werden, eine Lücke bei der Publizität von Rechnungslegungsunterlagen ausländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland über Zweigniederlassungen tätig sind, zu schließen.

Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf Änderungen zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum public Country by Country Reporting und weitere Änderungen im Handelsbilanzrecht vor.

Der Entwurf wurde am 30.9.2022 an Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 31. Oktober 2022 Stellung zu nehmen.

Ausführliche Details zu dem Referentenentwurf finden Sie in der Pressemitteilung des BMJ vom 30. September 2022.

Fundstelle

Bundesministerium der Justiz, online-Mitteilung vom 30. September 2022.

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