Finanzministerkonferenz verständigt sich auf Fristverlängerung für die Grundsteuer
Die Finanzministerkonferenz hat sich am 13. Oktober 2022 bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer auf eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2022 verständigt.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31. Oktober 2022 läuft die Frist nunmehr am 31. Januar 2023 ab.
Fundstelle
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2022.
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