BMF: Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben heute in der Bundespressekonferenz einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vorgestellt.
Die wesentlichen Punkte:
🔹 Selbstanzeige: Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Künftig soll eine Nacherklärung damit nicht mehr ohne Weiteres zur Straffreiheit führen. Einzelheiten der Neuregelung wurden noch nicht vorgestellt.
🔹 Schärferes Steuerstrafrecht: Für organisierte Steuerkriminalität ist eine Höchststrafe von 15 Jahren vorgesehen. Schwere Formen sollen wieder als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft werden. Das hätte unmittelbare verfahrensrechtliche Konsequenzen: Keine Einstellung aus Ermessensgründen, kein Strafbefehl und Anklage mindestens vor dem Schöffengericht.
🔹 Unternehmensbußgelder: Bei vorsätzlichen Straftaten von Leitungspersonen soll die Höchstgrenze von 10 auf 40 Mio. Euro steigen, bei fahrlässigen Straftaten von 5 auf 20 Mio. Euro. Zusätzlich sind erstmals allgemeine Bemessungskriterien für Unternehmensgeldbußen geplant.
🔹 Vermögensabschöpfung: Das strafrechtliche Einziehungsrecht soll vereinfacht und beschleunigt werden. Daneben sollen die administrativen Befugnisse des Zolls erweitert werden: Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft sollen bis zu 180 Tage sichergestellt werden können.
🔹 Transparenzregister und Datenanalyse: Der Zoll soll unter anderem Grundbücher, Transparenzregister und Fahrzeugregister auswerten sowie Auskünfte bei privaten und öffentlichen Stellen einholen können. Ein neues Datenanalysezentrum mit gemeinsamer Datenplattform von Bund und Ländern soll KI- und Blockchain-Analysen ermöglichen.
🔹 Öffentliches Unternehmensregister: Unternehmen, die wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wurden, sollen namentlich veröffentlicht werden. Natürliche Personen sollen nicht erfasst werden.
Der Aktionsplan ändert die Rechtslage noch nicht unmittelbar. Erste Maßnahmen sollen im August mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ins Kabinett kommen; weitere Gesetzentwürfe sind noch in diesem Jahr angekündigt.
Fundstelle
BMF, Pressemitteilung vom 16. Juli 2026.