BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. August 2026 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.

Hintergrund

Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen. Wesentliche Ziele dieser Vorhaben sind die Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des gleichmäßigen Steuervollzugs. Der Entwurf soll einen Beitrag leisten, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100 000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht (Z. 1921 f.) sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (Z. 1507 ff.) gesetzgeberisch umzusetzen.

In dem Entwurf sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Einführung einer Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 € ab dem  (§ 146b - neu AO-E i.V.m. Art. 101a Abs. 2 ff. EGAO-E)

- notwendige Folgemaßnahmen in Form einer Mitteilungspflicht und der Bußgeldbewehrung sind ebenfalls im Entwurf enthalten

- die Vorschrift des § 146b AO-E sieht sowohl Befreiungsmöglichkeiten in Einzelfällen aufgrund sachlicher Härte als auch allgemeine Befreiungen vor, die durch eine Rechtsverordnung des BMF geregelt werden sollen

- die papierhafte Belegausgabepflicht soll vollständig zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden

- weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, u.a. die Ausweitung der selbständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) betroffen sind

Fundstelle

BMF, RefE vom 7. August 2026.

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