Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Kryptowerte werden erweitert

Die EU-Kommission veröffentlichte im September 2020 ihren Vorschlag zur Regulierung der Märkte für Kryptowerte, die als Rahmenwerk den einheitlichen Umgang mit Kryptowerten hinsichtlich des Vertriebs, der Ausgabe und des Handels schaffen soll.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates on Markets in Crypto-assets (MiCA-VO)

Die EU-Kommission veröffentlichte im September 2020 ihren Vorschlag zur Regulierung der Märkte für Kryptowerte, die als Rahmenwerk den einheitlichen Umgang mit Kryptowerten hinsichtlich des Vertriebs, der Ausgabe und des Handels schaffen soll. Am 14. März 2022 hat sich der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments über die konkreten Inhalte geeinigt und damit den Grundbaustein für die Ambitionen der EU gelegt, eine international führende Rolle im Bereich Kryptowerte einzunehmen.

Zu diesem Zweck wurde in der sog. MiCA-Verordnung eine explizite Kategorisierung in die unterschiedlichen Kryptowert-Arten und die daraus resultierenden rechtlichen Auslegungen vorgenommen, die künftig durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) oder die entsprechenden zuständigen nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Geldwäscheprävention und die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen.

Folgende Token-Kategorisierungen wurden definiert:

  • Wertreferenziertes Token
  • E-Geld-Token
  • Utility-Token
  • Signifikante und nicht signifikante Token
  • NFT (Spezialfall)

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Oliver Eis

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Ullrich Hartmann

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