Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Der Bundestag hat das zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat seine Zustimmung erteilt.
Der Bundestag hat am Montag, 29. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz in der vom Finanzausschuss des Bundestages geänderten Fassung beschlossen.
Einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen die das Gesetz vorsieht, finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Gesetz in einer Sondersitzung seine Zustimmung erteilt.
Fundstelle
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, BT-Drs. 19/20332 (das Gesetz wurde vom Bundestag in der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet).
Update (30. Juni 2020)
Das Gesetz wurde noch am 29. Juni vom Bundespräsidenten unterzeichnet und heute im Bundesgesetzblatt I 2020, Seite 1512, verkündet. Damit kann es am 1. Juli 2020 in Kraft treten.