Update: BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Ein entsprechendes Schreiben hat das BMF am 08. Dezember veröffentlicht. Das Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 19. März 2020
- IV A 3 - S 0336/19/10007: 002 - (BStBl I S. 262) und tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 18. März 2021 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :037 - (BStBl 2021 I S. 337), vgl. unseren Blogbeitrag.

Das vorliegende BMF-Schreiben enthält u.a. folgende Regelungen (Änderungen zum vorhergehenden BMF-Schreiben vom 18. März 2021 fett hervorgehoben):

  • Stundungen (Stundung bis 31. März 2022, bei Antrag bis 31. Januar 2022 für bis 31. Januar 2022 fällige Steuern für unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige, ggf. Anschlussstundungen),
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31. Januar 2022 fälligen Steuern soll bis zum 31. März 2022 abgesehen werden, wenn dem Finanzamt bis 31. Januar 2022 aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist),
  • Anpassung von Vorauszahlungen (Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 sind bis zum 30. Juni 2022 für unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige möglich).

Update (10. Dezember 2021)

Das BMF hat am 10. Dezember 2021 die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2021 zu "Gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" veröffentlicht.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 07. Dezember 2021, IV A 3 - S 0336/20/10001 :045.

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