BMF: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. Juli 2022 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 11. August an die Verbände versendet.
Hintergrund:
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Notwendig sind auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus besteht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
In dem Entwurf sind u.a. die folgenden Punkte enthalten:
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO
- weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen (Ausnahme: § 10 StAbwG), § 49 EStG
- Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses
2 BvL 1/13, § 32c EStG - Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
- vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG (auf 1.000 bzw. 2.000 Euro)
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG (auf 1.200 Euro)
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
- Vollendung der Familienkassenreform, § 72 EStG, § 5 FVG
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
- Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021
Sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
- Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf
die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister - Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)
Hinweis
Zu den Registerfällen sei auf unseren Newsflash verwiesen.
Fundstelle
BMF, RefE, Bearbeitungsstand 28. Juli 2022.
Eine englische Zusammenfassung des Referentenentwurfs finden Sie hier.