BMF: Anpassung des Inflationsausgleichsgesetz geplant

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den 5. Steuerprogressionsbericht sowie den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) soll auf dieser Grundlage nun das Inflationsausgleichsgesetz, das am 14. September 2022 auf den Weg gebracht wurde, im weiteren parlamentarischen Verfahren angepasst werden. Es soll zum 1. Januar 2023 wirken.

Auf Grundlage der Berichte seien folgende Änderungen am Inflationsausgleichsgesetz notwendig geworden (für die bislang vorgesehenen Änderungen, siehe unseren Blogbeitrag):

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.
  • Der Grundfreibetrag soll ab 2023 um 561 Euro erhöht werden auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht werden und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
  • Der Spitzensteuersatz soll 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden, für 2024 soll er ab einem Jahreseinkommen von 66.779 Euro erhoben werden.

Fundstelle

BMF, Pressemitteilung vom 02. November 2022.

Eine englische Zusammenfassung zu diesem Thema finden Sie hier.

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