Zweite Anhörung zum Jahressteuergesetz beschlossen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 21. November 2022 die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes beschlossen. Bei den geplanten Änderungsanträgen geht es u.a. um die Einführung einer sog. Übergewinnsteuer.

Dabei soll es um noch vorzulegende Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen, die die Umsetzung der EU-Verordnung zu den Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise betreffen.

Unter anderem sollen in den Wirtschaftsjahren 2022 oder 2023 entstandene Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren eine bestimmte Grenze des Durchschnittsgewinns übersteigen, besteuert werden (sog. Zufalls- oder Übergewinne).
Die Höhe der Besteuerung steht noch nicht endgültig fest.

Außerdem soll die Steuerpflicht der Gas-Umlage Thema der öffentlichen Anhörung werden. Die erste Anhörung zum Jahressteuergesetz (20/3879, 20/4229) hatte am 7. November stattgefunden.

Fundstelle

hib – heute im bundestag Nr. 675.

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