Update: EU einigt sich auf eine Mindestbesteuerung für Großunternehmen
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Mindestbesteuerungskomponente, die so genannte Säule 2 (Pillar 2), der OECD-Reform der internationalen Besteuerung auf EU-Ebene umzusetzen. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Richtlinie zur zweiten Säule anzunehmen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 12. Dezember 2022 die erforderliche einstimmige Unterstützung erreicht.
Hintergrund
Am 8. Oktober 2021 erzielten fast 140 Länder im Rahmen des OECD/G20-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) eine bahnbrechende Einigung über eine internationale Steuerreform sowie über einen detaillierten Umsetzungsplan.
Die Reform der internationalen Körperschaftssteuerregeln besteht aus zwei Säulen:
Säule 1 umfasst das neue System der Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Länder, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Das Schlüsselelement dieser Säule wird ein multilaterales Übereinkommen sein. Die technische Arbeit an den Einzelheiten ist im Inclusive Framework im Gange.
Säule 2 enthält Regeln, die darauf abzielen, die Möglichkeiten der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung zu verringern, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftssteuer zahlen. Diese Säule ist nun in einer EU-Richtlinie gesetzlich verankert, die von allen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde
Am 22. Dezember 2021 legte die Kommission daher einen Vorschlag für eine Richtlinie vor, die darauf abzielt, die zweite Säule in einer Weise umzusetzen, die mit dem EU-Recht kohärent und vereinbar ist.
Die Umsetzung der Richtlinie soll den Wettlauf nach unten bei den Körperschaftssteuersätzen begrenzen. Die Gewinne großer multinationaler und inländischer Konzerne oder Unternehmen mit einem gemeinsamen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR werden mit einem Mindestsatz von 15 % besteuert. Die neuen Vorschriften sollen das Risiko der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung verringern und sicherstellen, dass die größten multinationalen Konzerne den vereinbarten globalen Mindestsatz für die Körperschaftsteuer zahlen.
Update (05. Januar 2023)
Die "Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union" wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU (ABlEU L 328/1) veröffentlicht. Hier der finale Text auf Deutsch und Englisch.
Update (16. Dezember 2022)
Laut einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022 hat der Rat der EU den Rechtsakt zur Einführung einer globalen Mindeststeuer (Pillar 2) förmlich beschlossen. Die Verabschiedung ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren des Rates für diesen Rechtsakt.
Fundstelle
Rat der EU, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2022 (mit weiteren Dokumenten).