Bundesrat: Einigungsvorschlag zum Wachstumschancengesetz steht zur Abstimmung

In seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz vom 21. Februar 2024, dem der Bundestag bereits am 23. Februar 2024 zugestimmt hat.

Der sog. unechte Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss (die Union hatte dagegen gestimmt) umfasst zahlreiche Änderungen am Gesetz, unter anderem die

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem soll die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie aus dem Gesetz gestrichen werden.

Zu den Ergebnissen des Einigungsvorschlags siehe auch unseren Newsflash vom 22. Februar 2024.

Fundstelle

BundesratKOMPAKT, Meldung vom

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