Steuerthemen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
09. April 2025
Kategorien: Gesetzgebung
Überblick zu den steuerlichen Punkten im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025
Im Koalitionsvertrag zwischenvCDU, CSU und SPD sind u.a. folgende Punkte im Bereich des Steuerrechts vereinbart worden:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 sind zu steuerlichen Themen u.a. folgende Punkte enthalten:
Unternehmensteuer und Investitionen
- Es soll eine degressive Abschreibung auf
Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden (Investitions-Booster). - Die Körperschaftssteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend mit dem 01.01.2028 (soll mit dem Investitions-Booster in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen werden).
- Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll insbesondere das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) "wesentlich verbessert" werden. Es soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Einkommensteuer
- Die Einkommensteuer soll für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur gesenkt werden.
- Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
Gewerbesteuer
- Es sollen alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergriffen werden, um sog. Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen.
- Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht.
Aussetzung Globale Mindeststeuer
- An der Mindeststeuer für große Konzerne wird festgehalten. Die Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer sollen unterstützt werden. Die Auswirkungen auf die globale Steuerarchitektur durch internationale Divergenzen sollen beobachtet werden und die Koalitionäre wollen sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass daraus keine Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb resultiert.
Steuerlicher Querverbund
- Der steuerliche Rechtsrahmen für den Querverbund soll angepasst werden, um den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern.
Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
- Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen umgehend steuerfrei gestellt werden.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden.
Stromsteuer
- Die Stromsteuer soll für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.
Förderung E-Mobilität (steuerliche Punkte)
- Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
- Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
Weitere steuerliche Punkte
- Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.
- Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
- Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Die Koalitionäre unterstützen eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene.
- Die Agrardiesel-Rückvergütung soll vollständig wieder eingeführt werden.
- Es sollen weitere gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung geprüft werden (u.a. im Rahmen der Evaluation von Registrierkassenpflichten). Es sollen Maßnahmen gegen „Cum Cum-Geschäfte“ geprüft werden.
- Es sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerbürokratie geprüft werden, u.a. durch Vereinfachung und Digitalisierung.
Fundstelle
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025.
Zum Anfang