Regierung legt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vor
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt.
Inhalt
Im Einzelnen sieht der Entwurf u.a. folgende Maßnahmen vor:
(1) Einkommensteuergesetz
· Aktualisierung des Verweises auf die Neufassung der De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in § 7b Abs. 5 EStG
· Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 38 Cent und Gewährung ab dem ersten Entfernungskilometer für alle Steuerpflichtigen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG); gleiches gilt auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen
eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist
· Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie (§ 101 Satz 1 EStG)
(2) Forschungszulagengesetz
· Aktualisierung des Verweises auf die Neufassung der De-minimis-Verordnung bei der Forschungszulage in § 9 Absatz 5 FZulG
(3) Umsatzsteuergesetz
· dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
· Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
(4) Regelungen zur Gemeinnützigkeit
· Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50 000 EUR (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO).
· Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3 300 Euro bzw. 960 EUR (§ 3 Nr. 26, 26a EStG).
· Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100 000 EUR (§ 55 Absatz 1 Nr. 5 Satz 4 AO).
· Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50 000 EUR (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO).
· Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO).
· Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO).
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