Bundeskabinett: Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten
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Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Stromkosten entlasten. Dafür ist ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Strom-Netzentgelten von gut 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ziel ist es, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu dämpfen und die wirtschaftliche Belastung zu verringern.
Bereits für 2026 ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2027 sollen jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden.
Was der Bundeszuschuss für die Strompreise bedeutet
Das Bundeskabinett hat die dafür notwendigen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Der Bundeszuschuss wird an die Übertragungsnetzbetreiber gewährt und bei der Berechnung der Netzentgelte berücksichtigt. Über die Stromlieferanten wirkt sich die Entlastung schließlich auf die Stromrechnung von Haushalten und Unternehmen aus.
Die Bundesregierung will damit die Stromkosten in Deutschland weiter senken und gleichzeitig die finanzielle Belastung für private Haushalte sowie Betriebe begrenzen.
Wie stark Haushalte bei den Stromkosten entlastet werden
Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem das jeweilige Verteilernetz, das individuelle Verbrauchsverhalten, die Größe und Dämmung der Wohnung oder auch der Strombedarf von Geräten wie einer Wärmepumpe.
Für einen privaten Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kann die Entlastung im Jahr 2026 rechnerisch bei rund 100 Euro liegen. Vergleichsportale wie Verivox haben in vielen Grundversorgungstarifen sogar mit bis zu neun Prozent niedrigeren Strompreisen gerechnet.
Für 2027 liegen noch keine konkreten Werte vor, da die Übertragungsnetzbetreiber den Bundeszuschuss zunächst in ihre Kalkulationen einarbeiten müssen.
Wer profitiert von der Stromsteuer-Senkung?
Neben dem Bundeszuschuss für niedrigere Netzentgelte bleibt auch die Stromsteuer für Unternehmen dauerhaft niedrig. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für rund 600.000 produzierende Unternehmen sowie für Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft der EU-Mindeststeuersatz.
Davon profitieren nicht nur große Industrieunternehmen, sondern vor allem auch zahlreiche mittelständische Betriebe – etwa Bäckereien, Fleischereien, Handwerksbetriebe und das Baugewerbe. Die Maßnahme soll Investitionen erleichtern, Wirtschaftswachstum stärken und Arbeitsplätze sichern.
Ohne die dauerhafte Senkung wäre der befristete EU-Mindeststeuersatz Ende 2025 ausgelaufen. Für Unternehmen wären die Strompreise dann wieder gestiegen.
Entlastung auch für private Haushalte ab 2026 und darüber hinaus
Seit 2026 werden Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr bei den Energiekosten entlastet. Private Haushalte können allein durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und die niedrigeren Netzentgelte im Jahr 2026 im Schnitt bis zu 160 Euro sparen.
Diese Entlastung soll auch in den Folgejahren gesichert werden. Ab 2027 stützt die Bundesregierung die Strompreise weiterhin mit dem jährlichen Bundeszuschuss für die Netzentgelte.
Wer sind die Übertragungsnetzbetreiber?
In Deutschland betreiben vier große Unternehmen das Höchstspannungsnetz – also die sogenannten Stromautobahnen:
- Amprion
- 50Hertz Transmission
- TenneT TSO
- TransnetBW
Sie sind dafür zuständig, den Bundeszuschuss in ihre Netzentgeltkalkulationen einzubeziehen.