Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst zwei Merkblätter zur Antragstellung für den Industriestrompreis in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 veröffentlicht, die der Konkretisierung der Vorgaben der am 7. Mai 2026 in Kraft getretenen Industriestrompreis-Billigkeitsrichtlinie dienen – das „Merkblatt Industriestrompreis“, das allgemein relevante Vorgaben zur Antragstellung und Nachweisführung enthält, sowie das „Merkblatt Dekarbonisierungsmaßnahmen“, in welchem die Anforderungen an die umzusetzenden Maßnahmen näher ausgestaltet werden. Die in den Merkblättern zum Ausdruck kommenden Hinweise zur Auslegung und Verwaltungspraxis des BAFA sollten in jedem Fall bei der Antragsvorbereitung und -stellung beachtet werden.
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Stromkosten entlasten. Dafür ist ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Strom-Netzentgelten von gut 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ziel ist es, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu dämpfen und die wirtschaftliche Belastung zu verringern.
Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-293/23) entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Infrastrukturkategorie der sogenannten Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24 a) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) teilweise nicht mit den Vorgaben des Unionsrechts übereinstimmen.