Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention

  • 1 Minute Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention veröffentlicht.

Hintergrund

Der Gesetzentwurf soll der Umsetzung bzw. Durchführung des aus zwei Richtlinien (6. EU-Geldwäscherichtlinie und Änderungsrichtlinie zur Finanzinformationsrichtlinie) und zwei Verordnungen (EU-Geldwäscheverordnung und AMLA-Verordnung) bestehenden EU-Legislativpakets zur Geldwäschebekämpfung dienen, das bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen ist.

Die EU-Vorgaben sollen 1:1 umgesetzt werden. Dabei soll von den in den EU-Rechtsakten vorgesehenen Öffnungsklauseln risikoorientiert Gebrauch gemacht werden. Bewährte nationale Instrumente wie z.B. das Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen sollen beibehalten werden. 

Fundstelle

BMF, Entwurf vom 28. Oktober 2026.

Kontakt