Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention veröffentlicht.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf soll der Umsetzung bzw. Durchführung des aus zwei Richtlinien (6. EU-Geldwäscherichtlinie und Änderungsrichtlinie zur Finanzinformationsrichtlinie) und zwei Verordnungen (EU-Geldwäscheverordnung und AMLA-Verordnung) bestehenden EU-Legislativpakets zur Geldwäschebekämpfung dienen, das bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen ist.
Die EU-Vorgaben sollen 1:1 umgesetzt werden. Dabei soll von den in den EU-Rechtsakten vorgesehenen Öffnungsklauseln risikoorientiert Gebrauch gemacht werden. Bewährte nationale Instrumente wie z.B. das Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen sollen beibehalten werden.
Fundstelle
BMF, Entwurf vom 28. Oktober 2026.