BMF veröffentlicht Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2024 versendet. In dem Entwurf ist erneut eine Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten.

Das Schreiben umfasst u.a. folgende Punkte:

  1. Anpassungen des Einkommensteuertarifs
    – Anhebung des in den Einkommensteuertarifs integrierten Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12 084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12 336 Euro und
    – Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 Euro
    – Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“)
    – Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026
  2. Aufträge aus dem Koalitionsvertrag
    – Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
    – Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
    Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
  3. Weitere Maßnahmen
    – Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich
    – Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
    – Digitalisierung der Sterbefallanzeigen

Fundstelle

BMF, RefE vom 10. Juli 2024.

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