Bundestag stimmt für Investitionssofort­programm der Koalition

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den sogenannten Investitions-Booster beschlossen.

Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) angenommen. Für das Gesetzespaket in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung haben CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/516) wurde für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/629) sowie ein Bericht vom Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/643) zugrunde.

Als Maßnahmen sieht der Entwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. 

Mehr Einzelheiten zu den Inhalten finden Sie in unserem Newsflash vom 4. Juni 2025.

Änderungen zum ursprünglichen Entwurf sind nur bei der Forschungszulage vorgesehen. Der Wert für die Begrenzung der förderfähigen Aufwendungen im Rahmen der Tätigkeitsvereinbarung bei Mitunternehmern in § 3 Abs. 3 FZulG soll ebenso von 70 € auf 100 € angehoben werden wie der anzusetzende förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen.

Für das Gesetz ist eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 11. Juli 2025 angesetzt.

Fundstelle

Bundestag, Meldung vom 26. Juni 2025.

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