Bundesrat stimmt für Investitionssofortprogramm der Koalition
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss des Bundesrates lag der vom Bundestag beschlossene Entwurf zugrunde, der im Vergleich zum Referentenentwurf Änderungen bei der Forschungszulage beeinhaltete. Der Wert für die Begrenzung der förderfähigen Aufwendungen im Rahmen der Tätigkeitsvereinbarung bei Mitunternehmern in § 3 Abs. 3 FZulG wird ebenso von 70 € auf 100 € angehoben wie der anzusetzende förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen.
Als Maßnahmen sieht der Entwurf sonst insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.
Mehr Einzelheiten zu den Inhalten finden Sie in unserem Newsflash vom 4. Juni 2025.
Inkrafttreten
Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Fundstelle
BR-Drucks. 281/25, BT-Drucks. 21/323, BundesratKOMPAKT vom 11. Juli 2025.