Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.
Am 8. November 2024 wurden im Rahmen der dritten Bekanntmachung der Kommission weitere Fragen und Antworten zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.