Koalitionsausschuss einigt sich auf Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni haben sich die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD auf ein gemeinsames Paket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geeinigt.

In dem Paket sind u.a. die folgenden steuerlichen Maßnahmen vorgesehen:

  • gesetzliche Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung); diesbezügliche Einführung eines Mechanismus, mit dem dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage, die dann spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 aufzulösen sein soll;
  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, u.a. Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften;
  • die Anhebung des Ermäßigungsfaktors in § 35 EStG bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags;
  • Erhöhung des Freibetrags mit Blick auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro;
  • Einführung degressiver AfA mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021;
  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5%;
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats;
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Forschungsförderung.

Weitere geplante Maßnahmen sind u.a.:

  • Schaffung attraktiver Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung (auch mit Blick auf Startup-Unternehmen);
  • Stabilisierung der EEG-Umlage: ab 2021 soll zusätzlich zu den Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet werden (im Jahr 2021 soll diese dann bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen);
  • Einführung eines vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahrens mit Blick auf Unternehmensinsolvenzen;
  • Entwurf für eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1.1.2021 bereits im September;
  • Stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer für Pkw an CO2-Emissionen (BMG für Neuzulassungen zum 1.1.2021 soll hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben werden; bereits geltende zehnjährige KfZ-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert werden).

Fundstelle

Eckpunktepapier über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020.

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