EU-Kommission startet Konsultation betreffend den gerichtlichen Zugang in Umweltangelegenheiten
Die EU-Kommission hat jüngst eine Konsultation gestartet, die dem Zweck dienen soll, den gerichtlichen Zugang in Hinblick auf staatliche Beihilfen in Umweltangelegenheiten zu erleichtern. Dieser Anstoß soll die Einhaltung des sog. Aarhus-Übereinkommens sicherstellen.
Verfasst von Dr. Engin Ciftci
Kontext:
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Aarhus-Übereinkommens, das u. a. die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vorsieht. Der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens (ACCC) stellte fest, dass die EU gegen Bestimmungen des Übereinkommens verstößt, da sie bislang kein Verfahren eingerichtet hat, das der Öffentlichkeit den Zugang zu rechtlichen Verfahren ermöglicht, um Entscheidungen der EU-Kommission zu staatlichen Beihilfen anzufechten, die gegen das Umweltrecht verstoßen.
Im Jahr 2021 verpflichtete sich die EU-Kommission, die Forderungen des Ausschusses unter Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts zu prüfen. Nach Konsultationen mit verschiedenen Interessengruppen erklärte die Kommission, dass es geteilte Meinungen zu den vorgeschlagenen Optionen gibt und daher eine weitergehende, sorgfältige Prüfung notwendig ist. Fest steht, dass eine Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich ist, um die Effizienz der Beihilfenkontrolle zu wahren und die Überprüfungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu ergänzen. Dabei soll berücksichtigt werden, welche Rollen die staatlichen Beihilfen für den europäischen Green Deal sowie für die Gewährleistung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Binnenmarktes in Krisenzeiten spielen.
Ziel und Ansatz der Konsultation
Der Ausschuss fordert unter anderem, dass die Überprüfung von Entscheidungen nicht nur anerkannten Umweltverbänden vorbehalten ist, sondern dass der Zugang zu den Gerichten dem Einzelnen möglich sein soll. Dabei sollen nicht nur Entscheidungen überprüfbar sein, die individuelle Rechte betreffen, sondern auch allgemeine staatliche Handlungen ohne spezifischen Einzelfallbezug. Dadurch würde das Erfordernis einer unmittelbaren Betroffenheit wegfallen. Auch die Möglichkeit der Anfechtung von allgemeinen staatlichen Handlungen ohne Außenwirkung wird gefordert.
Zusammenfassend fordert der Ausschuss, dass sämtliche staatliche Entscheidungen mit Bezug zu Umweltrecht und damit auch solche im EU-Beihilfenrecht ungeachtet einer individuellen Rechtsbetroffenheit gerichtlich überprüft werden können.
Weiteres Vorgehen:
Die EU-Kommission hat während der Vorbereitung ihrer Mitteilung in den Jahren 2021 und 2022 bereits mit verschiedenen Interessengruppen (Umweltorganisationen, Hochschulen, Anwälten, Behörden) gesprochen. Da die Mitteilung zeigte, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, hat die EU-Kommission erneut eine Konsultation eingeleitet, um Feedback von der Geschäftswelt und den öffentlichen Behörden, die sich mit Umweltfragen befassen, zu einem vorgeschlagenen neuen Verfahren zu erhalten. Der Aufruf zur Einreichung von Beweisen wurde bereits im 2. Quartal 2024 gestartet; eine Abgabe der Kommentare ist bis zum 06.09.2024 möglich. Es bleibt abzuwarten, was das Ergebnis dieser Konsultation ist und wie ein neues Verfahren die Umsetzung der EU-Politik, Investitionsentscheidungen und die Ressourcen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten beeinflussen könnte.
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