Bundesrat stimmt Änderungen u.a. im Grunderwerbsteuerrecht im zweiten Anlauf zu
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In der Plenarsitzung am 12. Juni 2026 haben die Länder Änderungen am Steuerberatungsgesetz einstimmig zugestimmt, die der Bundestag erst am Vorabend beschlossen hatte.
Hintergrund
Nachdem ein inhaltlich größtenteils identisches Gesetz im Plenum am 8. Mai 2026 nicht die Zustimmung der Länder erhalten hatte, brachten die Regierungsfraktionen es im Bundestag erneut auf den Weg– dieses Mal allerdings ohne die umstrittene Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die im Mai noch Teil des Gesetzes war.
Einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier und hier.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Der überwiegende Teil der Neuregelungen zum Steuerberatungsgesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Fundstelle