Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalges ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraussetzt. Einer Rückgängigmachung des Ersterwerbs steht zwar nicht entgegen, dass der Ersterwerber bei einer erneuten Veräußerung eine ihm verbleibende Rechtsposition oder deren Anschein davon (hier: Auflassungsvormerkung) tatsächlich nicht ausübt oder im ausschließlichen Interesse eines Dritten handelt. Verwertet der Ersterwerber den aufgrund der Auflassungsvormerkung bestehenden Anschein einer Rechtsposition jedoch in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse, ist eine entsprechende Rückgängigmachung ausgeschlossen. Ist eine Ersterwerberin e ...
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...