Mit Beschluss vom 16. September 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren II R 8/23 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Gegenstand ist die Vereinbarkeit der Grunderwerbsteuer auf eine Anteilsvereinigung infolge einer Verschmelzung im Ausland (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG) mit der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG.
BFH hält zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen in sog. „Signing/Closing“-Fällen für rechtlich zweifelhaft
Bundestag stimmt (reduziertem) Steuerfortentwicklungsgesetz zu und bringt weitere erforderliche Anpassungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich auf den Weg