Gemäß § 33 WpHG besteht die Pflicht, das Erreichens, Überschreiten oder Unter-schreiten bestimmter Beteiligungsschwellen an börsennotierten Gesellschaften zu melden. Dabei regelt § 34 Abs. 2 WpHG die Zurechnung von Stimmrechten Dritter zum Meldepflichtigen im Rahmen des „Acting in Concert“, also dem Zusammenwirken verschiedener Aktionäre. Mit Urteil vom 12. Februar 2026 hat der EuGH über die Vereinbarkeit von § 34 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 WpHG mit dem Unionsrecht entschieden (Rs. C-864/24 – Valora).
Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verpflichtet die Führungskräfte börsennotierter Unternehmen sowie ihnen nahestehende Personen, Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an den Emittenten sowie die BaFin zu melden.
Aktivistische Aktionäre fordern Unternehmen in Deutschland zunehmend heraus – von Hedgefonds mit kurzfristigen Renditezielen bis zu ESG-orientierten Investoren. Das deutsche Aktienrecht gibt Minderheitsaktionären wirksame Instrumente an die Hand: Einberufung von Hauptversammlungen, Ergänzung der Tagesordnung, Sonderprüfungen. Für Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet das: Wer vorbereitet ist, behält die Kontrolle über die eigene Agenda. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Strategien und konkrete Handlungsoptionen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2025 keine Einwände gegen einen direkten Zuschuss Deutschlands und des Saarlands an die Vetter Pharma‑Fertigung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vetter“) erhoben. Die Beihilfe beträgt 46,95 Mio. Euro und unterstützt die Errichtung eines neuen Standorts zur aseptischen Abfüllung von injizierbaren Arzneimitteln in Vials und Spritzen in Saarlouis. Die beihilfefähigen Investitionskosten liegen bei 800 Mio. Euro. Der Standort soll bis 2038 rund 1.200 direkte Arbeitsplätze schaffen.
Am 29. April 2026 hat die EU-Kommission im Kontext der aktuellen Nahost-Krise den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der betroffenen Wirtschaftszweige innerhalb der EU (METSAF) verabschiedet. Ziel dieses Instruments ist es, gezielt und zeitlich begrenzt jene Branchen zu entlasten, die aus Sicht der EU-Kommission besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Krise, wie Energiepreisschocks und Störungen internationaler Lieferketten, betroffen sind. Im EU-beihilferechtlichen Kontext stellt das METSAF einen bedeutenden Schritt dar, da es diesen spezifischen Herausforderungen Rechnung trägt.
Kartellschadensersatzansprüche können künftig gebündelt über Sammelklagen von Inkassodienstleistern geltend gemacht werden – diese wichtige Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) öffnet neue Wege im Umgang mit Massenklagen. Doch der Spielraum ist nicht grenzenlos: Wenn die Bündelung der Ansprüche die Gerichte im Einzelfall an ihre Kapazitätsgrenzen bringt und effektiven Rechtsschutz verhindert, kann das Gericht vom Inkassodienstleister verlangen, die Verfahren aufzuteilen. Wird dieser Auflage nicht Folge geleistet, droht die Abweisung der Klage wegen Rechtsmissbrauchs.
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Gegenwärtig ist geplant, dass das Gesetz spätestens am 1. September 2026 in Kraft tritt und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Beschaffungen maßgeblich neu gestaltet.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt. Die Klausel sah vor, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst wirksam wird, sobald ein aus einer vorausbezahlten Gutscheinkarte stammendes Guthaben vollständig aufgebraucht ist.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. XII ZR 51/25) hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zum Verhältnis von § 8 Preisklauselgesetz (PrKG) und § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Indexmietklauseln im Geschäftsraummietrecht Stellung bezogen. Die in Literatur und Rechtsprechung seit Langem kontrovers geführte Debatte über die Inhaltskontrolle von Wertsicherungsklauseln erhält damit erstmals höchstrichterliche Konturen. Der BGH zitiert in seiner Entscheidung unter anderem eine juristische Ausarbeitung, die ich gemeinsam mit einer Anwaltskollegin verfasst habe.
In der heutigen vernetzten Welt reicht es nicht mehr aus, die Kosten und Leistun-gen einer einzelnen internen Abteilung zu verstehen. Was wirklich zählt, ist die Verteilung der Arbeit auf die Teams – wie zum Beispiel bei Recht, Compliance und Datenschutz – sowie die Größe, die Kostenstrukturen und der Einsatz von Technologie innerhalb und zwischen diesen Funktionen. Fragen wie „Wie groß sollte meine Rechtsabteilung im Vergleich zur Compliance- oder Datenschutzabteilung sein?“ bleiben auf dem Markt weitgehend unbeantwortet.
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