Welche Folgen hat das Ende der fiktiven Hin- und Rücklieferu ...
Seit dem 31. März 2025 ist klar, dass die Finanzverwaltung an der fiktiven Hin- und Rücklieferung dezentral verbrauchten Stroms nicht mehr festhält. Mit dem BMF-Schreiben von diesem Tag, welches zuvor seit dem 24. Oktober 2024 im Entwurf vorlag, ändert das BMF den entsprechenden Abschnitt 2.5 des Umsatzsteueranwendungserlasses.
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Keywords: Umsatzsteuerrecht