JStG 2024: Bundesrat stimmt Verlängerung der Optionsregelung ...
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat in seiner Sitzung dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Sofern das Gesetz nun entsprechend ausgefertigt und verkündet wird, wovon auszugehen ist, besteht für juristische Personen des öffentlichen Rechts damit grundsätzlich die Möglichkeit, den § 2 Abs. 3 UStG weitere zwei Jahre anzuwenden und gegen die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG zu optieren.
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