Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschafts ...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetz (EStG) auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen gilt. Infolgedessen führt die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts nicht zu einer - überentnahmemindernden - Einlage beim übertragenden Rechtsträger.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Personengesellschaften, Überentnahmen