Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Das Finanzgericht Hamburg hat die Vollziehung hinsichtlich der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide für 2013 und 2015 ausgesetzt, weil ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz vorgegebenen Zinssatzes von 5,5 Prozent bestehen.