Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Februar 2023 ein Schreiben zu einer temporären Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen der Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2022 die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten veröffentlicht.
An der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Das hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Dezember 2021 ein Schreiben zur Verlängerung der getroffenen Billigkeitsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht.
Mögliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge können nicht im Billigkeitsverfahren auf vollständigen Erlass der kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge berücksichtigt werden. Die gegen die Höhe der Zinsen gem. § 238 AO erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel lassen sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen. Den vorwiegend als Druckmittel konzipierten Säumniszuschlägen lässt sich ein fester typisierter Zinssatz nicht verlässlich entnehmen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in zwei Verfahren entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Datum vom 1. Oktober 2020 ein neues Schreiben zu seiner Mitwirkung bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, veröffentlicht.
Die Billigkeitsregelung zur Organschaft im BMF-Schreiben vom 5. Juli 2011 kann nach einer NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Finanzverwaltung dahingehend verstanden werden, dass bei Schwester-Kapitalgesellschaften keine finanzielle Eingliederung vorliegt, wenn die eine GmbH an der anderen GmbH nur zu 50 % beteiligt ist.