Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Beschluss entschieden, dass eine britische Limited auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein kann.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union Stellung genommen.
Nach langwierigen Verhandlungen hat die Europäische Kommission eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen seiner künftigen Zusammenarbeit mit der EU erzielt.
Das BMF hat in einem Schreiben zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsakts an sowie Vollstreckung gegen eine Britische Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland nach dem 31. Dezember 2020 Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Dezember 2020 ein Schreiben zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union auf die Umsatzsteuer veröffentlicht.