Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG auch auf ein Darlehen zwischen Schwesterkapitalgesellschaften anzuwenden ist, wenn an der Darlehensgeberin ausschließlich eine natürliche Person beteiligt ist. Die Abschreibung von Zinsforderungen fällt hingegen nur dann unter § 8b Abs. 3 Satz 4 (oder Satz 8) KStG, wenn bzgl. der Zinsen eine Darlehensabrede existiert.
Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für Veräußerungen vor dem 31.07.2019 rückwirkend die Neuregelung des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG), lässt die im Senatsurteil vom 11.07.2017, IX R 36/15 (BStBl II 2019, 208, Rz 41) angeordnete befristete Fortgeltung der herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 EStG nicht entfallen. Steuerpflichtige können im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG nicht auf die Anwendung dieser Fortgeltungsanordnung verzichten. Dies hat der BFH in einem ...
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.