EuGH zur Differenzbesteuerung für Gebrauchtwagen
In einem belgischen Fall hat der EuGH entschieden, dass endgültig stillgelegte Kraftfahrzeuge, die „zum Ausschlachten“ verkauft werden sollen, ohne dass die verwertbaren Teile aus den Fahrzeugen entnommen wurden, Gebrauchtgegenstände darstellen können, wenn sie noch Teile enthalten, die die Funktionen behalten haben, die sie im Neuzustand hatten und wenn feststeht, dass diese Fahrzeuge aufgrund einer solchen Wiederverwendung der Teile in ihrem Wirtschaftszyklus geblieben sind.
Categories: EU-Recht
Keywords: EU-Recht, Differenzbesteuerung