Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Organschaft
Ist für eine Organgesellschaft entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG eine Steuerfestsetzung ergangen, ergibt sich hieraus eine Drittwirkung i.S. von § 166 AO. Der Organträger kann dann keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend machen, die von Dritten über die Organgesellschaft bezogen wurden.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Umsatzsteuerrecht, Organschaft, Drittwir ...