Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.
Beim Gericht der Europäischen Union (EuG) sind mittlerweile zwei Klagen u.a. mit dem Ziel anhängig, Kapitel III der Verordnung (EU) des Rates vom 6.10.2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise betreffend den befristeten Solidaritätsbeitrag bzw. EU-Energiekrisenbeitrag für nichtig zu erklären.
Die Energieministerinnen und Energieminister der EU haben eine politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reaktion auf die hohen Energiepreise erzielt. In der Verordnung sind gemeinsame Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage und zur Erhebung und Umverteilung der Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden vorgesehen.