Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dem Gesellschafter einer GmbH kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zusteht.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 18 Außensteuergesetz auch dann für die inländische Steuerfestsetzung Bindungswirkung entfaltet, wenn die dort getroffene Hinzurechnung dieser passiven Einkünfte unionsrechtlichen Grundfreiheiten widerspricht.