Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdac ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer befreit ist; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Date of origin26.08.2021CategoriesBFH und FG RechtsprechungKeywordsUmsatzsteuerrecht, Umsatzsteuerfreiheit, ...