Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur Frage entschieden, ob es sich bei Verlusten aus einem zur Zinsabsicherung eines variabel verzinslichen betrieblichen Fremdwährungsdarlehens (hier in Schweizer Franken) erst ein Jahr nach dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zins-Währungsswap um nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht ausgleichsfähige Verluste aus Termingeschäften handelt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der höhere Ansatz einer Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen (sog. Teilwertzuschreibung) dann zulässig ist, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.
Das Niedersächsische Landesamt für Steuern (LfSt Niedersachsen) hat einen Erlass zur Anwendung des § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG bei fremdüblicher Absicherung von Kursverlusten veröffentlicht.
Die Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank rechtfertigt aus Sicht des Finanzgerichts Düsseldorf keine voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung einer Fremdwährungsverbindlichkeit.