Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
In einem aktuellen Beschluss hat das Finanzgericht Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass die Umsätze eines Geldspielautomatenbetreibers umsatzsteuerpflichtig sind. Auch das Unionsrecht steht dem nicht entgegen. Die Umsatzsteuer und eine Spielgerätesteuer dürfen kumulativ erhoben werden.