Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, sämtliche nationalen Maßnahmen zur Umsetzung mehrerer Bestimmungen der sechsten Geldwäscherichtlinie zu melden.
Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich und Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche auf. Dies geht aus einer aktuellen Verlautbarung der Brüsseler Behörde hervor.