Das deutsche Konzernrecht bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Zusammenarbeit innerhalb einer Unternehmensgruppe zu organisieren. Während der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach wie vor das klassische Instrument zur Begründung eines Vertragskonzerns darstellt, haben sich in der Praxis daneben sogenannte Konzernkoordinierungsverträge etabliert. Diese weniger bekannte Vertragsform verdient gerade in einer Zeit zunehmender Flexibilisierungsbedürfnisse besondere Aufmerksamkeit.