In der heutigen dynamischen Wirtschaft und rasanten technologischen Entwicklung spielen Patente eine entscheidende Rolle für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Patentoptimierung und -monetarisierung verfolgen dabei vielfältige Ziele, die von der Identifikation wenig erfolgversprechender Patente bis hin zur gezielten Nutzung wertvoller Kernpatente reichen.
Gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG gilt als Gesellschafter einer GmbH nur, wer in der im Handelsre-gister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Die Gesellschafterliste dient somit der Legitimation des Gesellschafters. Außerdem ermöglicht § 16 Abs. 3 GmbHG unter be-stimmten Bedingungen den Erwerb eines Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten, sofern dieser als Inhaber des Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist.
Für neue Gesellschafter ist es daher höchst unbefriedigend, wenn Registergerichte die Auf-nahme einer neuen Gesellschafterliste aufgrund von Zweifel am Gesellschafterwechsel er-heblich verzögern. Erfreulicherweise haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberlandesgericht Schleswig im vergangenen Jahr entsprechende Prüfungsrechte der Registergerich ...
Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2025 den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet.
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Verpackungsrecht. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG sowie weite Teile des nationalen Verpackungsrechts ab.
Update #2 (Kein generelles Verbot allgemeiner Umweltaussagen): Mit der Umsetzung der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) durch das Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen – insbesondere bei allgemeinen Umweltaussagen. In diesem Update geben wir einen vertieften Überblick über weitere wesentliche Neuerungen zu allgemeinen Umweltaussagen durch die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht und zeigen auf, worauf Unternehmen bei ihrer Werbekommunikation ab dem Inkrafttreten des geänderten UWG am 27. September 2026 – besser schon davor – besonders achten müssen.
Update #1 (Umweltaussagen):
Mit der Umsetzung der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) durch das Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen – insbesondere bei Aussagen über künftige Umweltleistungen. In diesem Update geben wir einen vertieften Überblick über weitere wesentliche Neuerungen zu künftigen Umweltleistungen durch die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht und zeigen auf, worauf Unternehmen bei ihrer Werbekommunikation ab dem Inkrafttreten des geänderten UWG am 27. September 2026 – besser schon davor – besonders achten müssen.
Das LG München I hatte in seiner Entscheidung vom 30. April 2025 Gelegenheit zu grundlegenden Fragen des Beschlussmängelrechts Stellung zu nehmen. Das Urteil liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sämtliche Anfechtungsgründe in ihrem wesentlichen tatsächlichen Kern in der Anfechtungsfrist des § 246 Abs.1 AktG in einen Beschlussmängelverfahren eingeführt werden müssen und nach deren Ablauf nicht nachgeschoben werden können (BGH, Urteil vom 23.2.2021 - II ZR 24/09).
Nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werden neue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, können sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden. Dies hat das Bundeszentralamt für Steuern in einer Meldung bekanntgegeben.
Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2026 eine grundsätzliche Einigung mit der Europäischen Kommission über die im November 2025 im Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkte der seit langem erwarteten Kraftwerksstrategie erreicht. Der wesentliche Rahmen für die Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung in Deutschland ist damit europarechtskonform, sodass nun die detaillierte Ausarbeitung der Kraftwerksstrategie durch ein entsprechendes Gesetz vorangetrieben werden kann.
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Verwaltungsgerichte sollen so entlastet und Gerichtsverfahren beschleunigt werden: Sie sollen mit gleichem Aufwand schneller zu ihren Entscheidungen kommen können. Außerdem sollen Verwaltungsgerichte wirkungsvollere Instrumente bekommen, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen; und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen abgesenkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 2. Februar 2026 veröffentlicht hat.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann.
Herzlich Willkommen zur vierhundertfünften Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe geben wir ein Update zu Kardinalpflichten bei Insolvenzen.
Update: Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung (19. Dezember 2025) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Standortfördergesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen bürokratischen Hürden im Finanzmarktbereich abgebaut und mehr Anreize gesetzt werden, in Infrastruktur und erneuerbare Energien in Deutschland zu investieren.
Mit Urteil vom 24. September 2024 stellte das OLG Brandenburg klar, dass ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, wenn er Gesellschaftsvermögen zu seinem eigenen Vorteil und zum Nachteil der Gesellschaft entnimmt. Ein kompensationsloser Entzug von Gesell-schaftsvermögen durch den Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, stellt zudem einen existenzvernichtenden Eingriff dar und führt zu einer Haftung nach § 826 BGB.
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften bewegen sich in der Krise auf einem schmalen Grat: In welchem Stadium richtet sich ihr Handeln noch am langfristigen Interesse der Anteilseigner aus – und ab wann sind die Interessen der Gläubiger leitend? Diese Frage nach einem möglichen shift of fiduciary duties ist besonders praxisrelevant, weil sie die Leitplanken für Entscheidungen in der Krise eines Unternehmens beschreibt und damit Haftungsrisiken aufzeigt.
In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit gewinnt nachhaltige Werbung, insbesondere die Werbung mit „Green Claims“, aber auch die unterbliebene Kommunikation von freiwilligen nachhaltigkeitsfördernden Maßnahmen („Green Hushing“), immer mehr an Bedeutung. Unternehmen in Deutschland und internationale Marktteilnehmer, die sich auf dem deutschen Markt positionieren wollen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Im Jahr 2026 prägen neue gesetzliche Rahmenbedingungen die umweltbezogene Werbung maßgeblich – allen voran die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte (Richtlinie (EU) 2024/825, Empowering Consumers Directive, „EmpCo“) und die Verschärfung der „Schwarzen Liste“ des UWG zu verbotenen umweltbezogenen Aussagen und Maßnahmen.