Erleichterungen im Bereich AWV-Meldepflichten
Ab dem 1. Januar 2025 traten im Rahmen der „Bürokratieentlastungsverordnung“ (BGBl. I 2024, Nr. 411) auch eine Reihe neuer Regelungen im Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutlich verringern sollen. So wurden die Meldeschwellen für Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für Bestandsmeldungen deutlich angehoben und die Meldefristen vereinheitlicht. Ferner werden die auszufüllenden Formulare bis Mitte 2026 weitgehend digitalisiert.
Die AWV stellt zudem nunmehr klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten eine meldepflichtige Zahlung im Sinne der AWV darstellt und an die Deutsche Bundesbank zu melden ist. In diesem Zusammenhang wurden neue ...
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