Bei dem Hinzurechnungsbetrag für niedrig besteuerte ausländische Einkünfte handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der gewerbesteuerliche Gewinn ist deswegen bei Ermittlung des Gewerbeertrags um diesen Betrag zu kürzen.