Der Europäische Gerichtshof hatte jüngst in einem bulgarischen Fall erneut über die Frage des Status von Gibraltar innerhalb der Europäischen Union zu entscheiden. Fazit der richterlichen Entscheidung: In Gibraltar gegründete Gesellschaften erfüllen hinsichtlich der von ihrer bulgarischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden nicht die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-Richtlinie -MTRL).