11.04.2019 Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft führt zu verde ... Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind sie als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Körperschaftsteuerrecht, Organgesellscha ...